FAQs

Unsere häufigst gestellten Fragen

 

Wann benötigt man einen Energieberater?

Ein Gebäudeenergieberater analysiert den energetischen Zustand Ihres Gebäudes, zeigt Einsparpotenziale auf und entwickelt effiziente Sanierungslösungen. So senken Sie Kosten, Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Zusätzlich ermöglicht ein Gebäudeenergieberater den Zugang zu staatlichen Fördergeldern. Er kennt Programme und Anforderungen, erstellt notwendige Nachweise und sorgt dafür, dass Sie maximale Zuschüsse und Förderungen erhalten.

 

Wer bezahlt den Energieberater?

In der Regel bezahlt der Gebäudeeigentümer den Energieberater. Die Kosten werden jedoch oft durch staatliche Förderprogramme bezuschusst, so dass bis zu 50% des Honorars übernommen wird.

 

Welche staatlichen Förderprogramme (BAFA, KfW) kann ich nutzen?

Gefördert werden Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung über das BAFA-Programm BEG EM (Einzelmaßnahme) mit Zuschüssen meist 15 - 20% (+5% Bonus mit Sanierungsfahrplan).

 

Die KfW bietet Programme wie z. B. KfW 261/262 (Kredit mit Tilgungszuschuss für Effizienzhaus-Sanierungen) und KfW 458 (Zuschuss für klimafreundliche Heizungssysteme, z. B. Wärmepumpe bis ca. 70 %).

 

Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Förderdetails und Kombinationsmöglichkeiten variieren je Maßnahme.

 

Wie hoch sind die Förderquoten für meine geplanten Maßnahmen?

Die individuelle Förderquote hängt von Gebäude, Maßnahme und persönlicher Situation ab. Sie lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären, um alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.

 

Welche Prioritäten sollte ich bei der Sanierung setzen?

Die Prioritäten einer Sanierung richten sich stets nach der individuellen Ausgangslage des Gebäudes, dem vorhandenen Budget und den persönlichen Zielen der Eigentümer. Alter, Zustand und Nutzung spielen dabei eine entscheidende Rolle.

 

Was versteht man unter einem Energieausweis und wann benötige ich diesen?

Ein Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und bei Neubauten Pflicht. Man unterscheidet Verbrauchsausweis (basiert auf Heizdaten) und Bedarfsausweis (energetische Berechnung). Welcher nötig ist, hängt von Baujahr und Zustand ab.